Planung
- Bestandspläne
- Entwurfplanung
- Baueingabeplanung
- Ausführungs- und Detailplanung
- Kostenschätzung
Bauleitung
- Ausschreibungen
- Preisspiegel
- Terminplanung und -überwachung
- Koordination der Handwerker
- Abrechnungskontrolle
Bau KG
Gesetzliche Grundlage:
Das am 11.Juli 1999 in Kraft getretene Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) regelt Vorschriften auf Baustellen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Sinne des Verursacherprinzips. Durch das erlassene Gesetz sollen die bestehenden Unfallrisiken gesenkt und die Gesundheitsgefahren reduziert werden. Für den Bauherrn bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter entstehen damit Pflichten (Haftung!), die jedoch gemäß BauKG an fachkundiges Personal übertragen werden können.
Wir nehmen Ihnen gerne die Verantwortung ab und unterstützen Sie während der Ausführung (Baustellenkoordination) im Sinne des BauKG, um im speziellen Projekt den maximalen Erfolg zu erzielen.
Erstellen der SIGE – Unterlagen:
Erstellen bzw. ergänzen der SIGE-Unterlagen für den Baubetrieb auf Basis der zur Verfügung gestellten SIGE-Planungskoordinationsunterlagen sowie Erstellen der Aushänge auf den Baustellen.
Baustellenkoordination inkl. Kontrolle der SIGE – Maßnahmen:
Kontrolle der SIGE – Maßnahmen, Unterweisung des Baupersonals, das Erstellen von Baukoordinationsberichten, Weiterleiten der Berichte an alle am Bau beschäftigten Unternehmen und Überwachung der Korrekturmaßnahmen.
Beweissicherung/ Nachuntersuchung und Schadensgutachten
Vor Abbruch oder Beginn von Erdarbeiten oder Baumaßnahmen wird der IST-Zustand der benachbarten Gebäude inklusive Einbauten, Straßen und Plätze sowie Einfahrten und Außenanlagen besichtigt und der Zustand dokumentiert.
So können durch Baumaßnahmen auftretende Schäden durch eine Nachuntersuchung zugeordnet werden.
In einem Schadensgutachten wird der Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherungsaufnahme mit dem Zustand bei der Nachuntersuchung (in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahmen) verglichen und die Schadenssumme unter Berücksichtigung der Sanierungskosten sowie der natürlichen Alterung und der Abnützung ermittelt. Im Schadensgutachten wird auch die Verantwortlichkeit für den Schaden festgestellt, was für Leistungen einer Versicherung wichtige Grundlage ist.
Parifizierung/ Nutzwertfestlegung
ger. zert. für das Fachgebiet
- Hochbau und Architektur (uneingeschränkt)
- Nutzwertfestlegung (Parifizierung)
Die Parifizierungsgutachten werden gemäß WEG erstellt, wobei auf die besonderen Wünsche der Liegenschaftseigentümer bzw. Bauträger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eingegangen wird.
Die Parifizierungspläne werden digital erstellt, wobei wir auch (speziell bei nachträglichen Parifizierungen für Aufteilungen von Immobilien) Planänderungen bzw. Ergänzungen ausführen und Umbaupläne für die Erhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Unterteilungen der einzelnen Gebäudeteile erstellen. Ebenfalls werden falls erforderlich die Planänderungen bzw. Abweichungen durch neue Baueingabepläne vorgenommen, um Bauansuchen durch die Baubehörde genehmigen zu lassen. (Für eine Parifizierung sind genehmigte Baueingabepläne gesetzlich erforderlich, da sonst die Nutzwertfeststellung nicht verbüchert werden kann.)
Liegenschaftsbewertung (Schätzungen)
ger. zert. für die Fachgebiete
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Baugründe
- gemischt genutzte Liegenschaften
- Wohnungseigentumseinheiten
Die Bewertung von Liegenschaften erfolgt auf Basis des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sowie der maßgebenden Normen.
Je nach Immobilie und Auftrag werden anerkannte Bewertungsmethoden angewandt.
Durch die EDU-unterstützte Bewertung ist es möglich die Bewertungen kurzfristig zu aktualisieren und wertändernde Faktoren bzw. Gebäudeänderungen zu berücksichtigen sowie das Gutachten für einen anderen Verwendungszweck anzupassen (z. B. Versicherung, Belehnung, Veränderung, Aufteilung etc.).
Sonstige Gutachten bzw. Tätigkeitsbereiche
ger. zert. für die Fachgebiete
Hochbau und Architektur (uneingeschränkt)
- Baufortschrittsmeldungen für Bauträger
Wohnungsabnahme für Bauträger und Wohnungskäufer
Baukostenschätzungen für - Neubauten
- Sanierung bzw. Aus- oder Umbauten von Altstadtobjekten bzw. denkmalgeschützten Liegenschaften
- Schadensgutachten
Energieausweise und Energieberatung (in Zusammenarbeit mit einem in der Liste des Energieinstitutes eingetragenen Energieberaters und Sachverständigen)